Dokumentation
pascom Produkt Dokumentation und Release Notes
Ablehnungsgründe bei der Portierung und deren Vermeidung
Vorwort
Die Rufnummernportierung ermöglicht es Nutzern, ihre Telefonnummer von einem Anbieter zu einem anderen zu übertragen, ohne die Nummer zu ändern. Allerdings gibt es bestimmte Gründe, aus denen eine Rufnummernportierung abgelehnt werden kann. Um solche Ablehnungen zu vermeiden, ist es wichtig, im Vorfeld einige Dinge zu beachten. Durch sorgfältige Dateneingabe und Beachtung nachfolgender Aspekte kann man die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung bei der Rufnummernportierung minimieren und einen reibungslosen Wechsel des Telekommunikationsanbieters durchführen.
Falsche Vertragspartnerdaten
Im Prozess der Rufnummernportierung ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Portierungsantrag vollständige und korrekte Informationen zu den beim abgebenden Provider hinterlegten Vertragspartnerdaten enthält. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe dieser Daten kann zu Ablehnungen des Portierungsantrags führen und den reibungslosen Wechsel des Telekommunikationsanbieters behindern.
Hierbei beziehen sich die “Vertragspartnerdaten” auf die Informationen, die der abgebende Provider über den Inhaber der Telefonnummer gespeichert hat. Dies umfasst in der Regel persönliche Identifikationsdaten wie Name, Adresse und Kontaktdetails. Damit der Portierungsprozess erfolgreich verläuft, müssen diese Daten im Portierungsantrag exakt mit den Informationen übereinstimmen, die der aktuelle Anbieter in seinen Datenbanken führt.
Rechnungsempfänger ist nicht immer gleich Vertragspartner
Die Trennung zwischen dem Rechnungsempfänger und dem Vertragspartner ist ein wichtiger Aspekt bei der Rufnummernportierung. In vielen Fällen wird die Telefonrechnung an eine bestimmte Person oder Organisation ausgestellt, die als Rechnungsempfänger fungiert. Allerdings ist dies nicht zwangsläufig die gleiche Person oder Organisation, die den eigentlichen Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen hat.
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Rechnungsempfänger: Der Rechnungsempfänger ist die Person oder Organisation, die die Telefonrechnung erhält und für die finanziellen Aspekte des Telefonvertrags verantwortlich ist. Diese Rolle kann sich ändern, beispielsweise wenn eine Telefonnummer von einer Person auf eine andere übertragen wird, während die Rechnung weiterhin an die ursprüngliche Person geht.
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Vertragspartner: Der Vertragspartner ist die Person oder Organisation, die den eigentlichen Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen hat. Diese Person oder Organisation ist für alle vertraglichen Vereinbarungen, Serviceleistungen und eventuelle Laufzeiten verantwortlich.
In Bezug auf die Rufnummernportierung ist es wichtig zu beachten, dass der Portierungsantrag die Informationen des Vertragspartners enthalten muss, aber nicht die des Rechnungsempfängers. Das bedeutet, dass diejenigen Details, die beim abgebenden Provider als Vertragspartnerdaten hinterlegt sind, im Portierungsantrag korrekt angegeben werden müssen.
Stolperstein Umfirmierung - Oft wird nur die Rechnungsadresse angepasst
Bei Umfirmierungen oder Unternehmensänderungen ändert sich manchmal nur die Rechnungsadresse bei den Telekommunikationsprovidern. Dies kann zu Problemen bei der Rufnummernportierung führen, da die Portierungsinformationen auf den Vertragspartner bezogen sind und nicht auf die Rechnungsadresse.
Um solche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, dass Unternehmen bei Umfirmierungen nicht nur die Rechnungsadresse aktualisieren, sondern auch sicherstellen, dass die Vertragspartnerdaten beim Telekommunikationsanbieter korrekt und aktuell sind.
LÖSUNG - Vorheriger Abgleich der Vertragspartnerdaten
Mit einer Stammdatenabfrage beim aktuellen Provider
Um Ablehnungen bei der Rufnummernportierung zu vermeiden, ist es ratsam, die Vertragspartnerdaten im Portierungsantrag vorab mit den Informationen abzugleichen, die der aktuelle Anbieter in seinen Datenbanken führt. Diese vorherige Stammdatenabfrage stellt sicher, dass die im Portierungsantrag angegebenen Vertragspartnerdaten genau mit den beim aktuellen Anbieter hinterlegten Informationen übereinstimmen.
Falls während des Abgleichs festgestellt wird, dass die Vertragspartnerdaten nicht mehr aktuell sind (z. B. aufgrund von Umfirmierungen, Namensänderungen oder anderen Änderungen), sollte eine Aktualisierung beim aktuellen Anbieter erfolgen. Eine rechtzeitige Aktualisierung minimiert das Risiko von Ablehnungen, da die Vertragspartnerdaten im Portierungsantrag mit den aktuellen Daten übereinstimmen.
Vertragsabschlussunterlagen oder frühere Portierungsformulare zu Rate ziehen
Frühere Vertragsabschlussunterlagen können eine große Hilfe bei der Rufnummernportierung sein, da sie als Referenz dienen und die Genauigkeit der im Portierungsantrag angegebenen Vertragspartnerdaten untermauern können.
Insgesamt bieten frühere Vertragsabschlussunterlagen eine verlässliche Quelle für die erforderlichen Informationen über den Vertragspartner. Durch die Nutzung dieser Unterlagen wird die Wahrscheinlichkeit von Ablehnungen bei der Rufnummernportierung minimiert, da die im Portierungsantrag angegebenen Daten mit den historischen Vertragsinformationen übereinstimmen. Daher ist es ratsam, diese Unterlagen zu sammeln und sicherzustellen, dass sie bei Bedarf für den Portierungsprozess verfügbar sind.
Falsche Rufnummern
Falsche Rufnummernangaben bei einer Portierung können zu einer Ablehnung führen, da die Identität der übertragenen Telefonnummer nicht eindeutig festgestellt werden kann. Der Portierungsprozess erfordert eine präzise Übereinstimmung der Informationen, um sicherzustellen, dass die Rufnummer rechtmäßig und korrekt von einem Telekommunikationsanbieter zum anderen übertragen wird.
Die genaue und korrekte Angabe der Rufnummern ist bei der Portierung von entscheidender Bedeutung, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten und mögliche Ablehnungen zu vermeiden. Man sollte daher sicherstellen, dass die im Portierungsantrag angegebenen Rufnummern genau mit den beim aktuellen Anbieter hinterlegten Daten übereinstimmen.
Größe des Rufnummerblock ist unbekannt
Der Portierungsprozess erfordert eine klare Identifikation der Rufnummern, die von einem Anbieter zum anderen übertragen werden sollen. Wenn die Größe des Rufnummerblocks nicht bekannt ist, könnte dies zu Schwierigkeiten bei der genauen Identifikation der zu portierenden Rufnummern führen.
Der abgebende Provider muss über die genaue Größe des zu portierenden Rufnummerblocks informiert werden, um den Portierungsprozess ordnungsgemäß durchzuführen. Ist das nicht der Fall, wird eine mangelhafte Abstimmung erzeugt, was zu einer Ablehnung des Portierungsantrags führen kann.
Geht es um Einzelrufnummern oder einen Rufnummerblock?
Die Art der Rufnummer (Einzelrufnummer oder Durchwahlbereich) hat Auswirkungen auf die technischen Anforderungen der Portierung. Die genaue Natur der zu portierenden Rufnummer muss zwischen dem abgebenden und dem neuen Anbieter abgestimmt werden. Die Einzelrufnummer und der Durchwahlbereich erfordern unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Identifikation und Zuordnung der zu portierenden Rufnummern.
Eine klare Kommunikation und genaue Informationen über die Art der Rufnummer helfen dabei, Ablehnungen im Portierungsprozess zu vermeiden.
Virtuelle Verlängerungen erschweren Portierungsprozess
Virtuelle Verlängerungen von Rufnummern fühlen sich an wie ein Rufnummernblock. Oft wird dann die Portierung eines Rufnummernblocks angestoßen, wobei aber virtuelle Rufnummernverlängerungen eine Stammrufnummer verändert haben. Der Portierungsantrag wird abgelehnt, weil nicht alle relevanten Informationen vorhanden waren. Die genaue Definition der virtuellen Verlängerungen und deren Zuordnung zur ursprünglichen Stammrufnummer ist hier von entscheidender Bedeutung.
Es kann auch vorkommen, dass nicht alle Anbieter möglicherweise die Portierung solcher virtuellen Nummern, insbesondere wenn sie über einen bestimmten Bereich hinausgehen, unterstützen. Man sollte daher sicherstellen, dass der Anbieter eine solche Portierung unterstützt und alle erforderlichen Schritte unternommen wurden, um eine erfolgreiche Portierung zu gewährleisten.
LÖSUNG - Vorheriger Abgleich des Rufnummernbestandes
Kundenportal bestehender Provider nutzen
Das Kundenportal von einem bestehenden Provider kann dabei helfen, den Prozess der Rufnummernportierung effizient und reibungslos zu gestalten. Ein effektives Kundenportal sollte eine klare Übersicht über den Rufnummernbestand bieten. Dies ermöglicht eine einfache Identifikation der Rufnummern, die portiert werden sollen. Das schafft Transparenz und bietet einen zentralen Ort für alle relevanten Daten.
Stammdatenabfrage oder eine alte Auftragsbestätigung
Die Stammdatenabfrage hatten wir bereits weiter oben angesprochen und dient auch hier als verlässliche Quelle. Zusätzlich kann eine alte Auftragsbestätigung mit ausgewiesenen Rufnummern bei der Rufnummernportierung äußerst hilfreich sein. Die Auftragsbestätigung ist bestens dafür geeignet, um die Rufnummern eindeutig zu identifizieren, die im Rahmen der Portierung übertragen werden sollen. Klare und präzise Informationen über die zu portierenden Rufnummern sind entscheidend, um Verwechslungen und Fehler zu vermeiden. Außerdem wird die Existenz und Zuordnung der Rufnummern zu einem bestimmten Zeitpunkt belegt. Neben den Rufnummern kann die Auftragsbestätigung auch technische Details und zusätzliche Dienste enthalten, die mit den Telefonnummern verbunden sind.
Falsche Portierungsform
Grundsätzlich unterscheiden wir 2 Portierungsarten. Nämlich die Portierung mit gleichzeitiger Kündigung und die reine Rufnummernportierung. Diese können jeweils spezifische Probleme und Ablehnungsgründe mit sich bringen. In speziellen Fällen kommt es sogar vor, dass der Anschluss bereits gekündigt wurde und die Rufnummern im Nachgang portiert werden sollen. In allen Fällen ist eine klare Kommunikation mit beiden Anbietern sowie eine genaue Überprüfung der Vertragsunterlagen und Portierungsformulare entscheidend.
Portierung mit gleichzeitiger Kündigung:
Ein häufiges Problem bei dieser Art der Portierung ist die genaue Abstimmung der Kündigungsfristen und -bedingungen mit dem aktuellen Anbieter. Zusätzlich können technische Herausforderungen auftreten, wenn die Portierung nicht reibungslos mit der gleichzeitigen Kündigung koordiniert wird. Hierzu gehören mögliche Unterbrechungen der Dienste oder Probleme, die Telefonnummern nahtlos auf den neuen Anbieter zu übertragen. Wenn die Kündigung nicht korrekt zum Zeitpunkt der Portierung erfolgt oder wenn es Unklarheiten bezüglich der Vertragslaufzeiten gibt, kann dies zu Ablehnungen führen.
Reine Rufnummernportierung:
Auch hier müssen die Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Portierung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Die technische Kompatibilität zwischen dem abgebenden und dem neuen Anbieter ist entscheidend. Eine reine Rufnummernportierung muss alle relevanten Compliance- und rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Anschluss bereits gekündigt - Reine Rufnummernportierung
In einem Sonderfall, in dem der Anschluss bereits gekündigt ist, spielt die reine Rufnummernportierung (RRNP) eine wichtige Rolle. Die reine Rufnummernportierung bezieht sich darauf, dass lediglich die Rufnummern zu einem neuen Anbieter portiert werden. Bei einigen Providern ist die reine Rufnummernportierung nicht möglich, wenn der Anschluss bereits gekündigt wurde. Dies kann auf technische Einschränkungen, unterschiedliche Portierungsrichtlinien oder tarifabhängige Bedingungen zurückzuführen sein. Vor der Beantragung der Portierung ist es ratsam, mit dem abgebenden Provider zu kommunizieren, ob diese Option verfügbar ist, insbesondere wenn der Anschluss bereits gekündigt wurde.
Was tun, wenn die reine Rufnummernportierung nicht möglich ist?
Falls die reine Rufnummernportierung nicht möglich ist, sollte man alternative Lösungen in Betracht ziehen. Dies könnte die Inanspruchnahme eines neuen Anschlusses beim alten Provider oder die Portierung der Rufnummern zusammen mit einem neuen Vertragsabschluss umfassen. Insgesamt erfordert die reine Rufnummernportierung eine sorgfältige Abstimmung mit beiden Providern, um sicherzustellen, dass technische, tarifliche und vertragliche Bedingungen erfüllt werden.
Sonstige Formfehler
Um Formfehler zu vermeiden und eine erfolgreiche Rufnummernportierung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass man den Portierungsauftrag sorgfältig ausfüllt, alle erforderlichen Informationen überprüft und sicherstellt, dass diese vom abgebenden Provider auch gelesen werden können. Ein Portierungsauftrag muss alle erforderlichen Informationen klar und vollständig enthalten.
Die Unterschrift oder der Firmenstempel fehlt
Fast noch wichtiger als die Unterschrift, wird der Firmenstempel auf dem Portierungsantrag geheiligt. Das Fehlen einer Unterschrift und/oder eines Firmenstempels bei einem Portierungsauftrag erzeugt zu 100% eine Ablehnung, da diese Elemente als wesentliche Bestandteile des Antragsprozesses betrachtet werden. Die Unterschrift und der Firmenstempel machen den Portierungsauftrag rechtlich verbindlich. Das zeigt, dass der Antragsteller die Bedingungen der Portierung verstanden hat und damit einverstanden ist.
Ausfüllen des Portierungsantrag über die Vorgaben hinaus
Das Ausfüllen des Portierungsformulars über die vorgegebenen Anforderungen hinaus führt zu einer Ablehnung der Portierung. Der untere Bereich eines Portierungsantrag, wird zur internen Bearbeitung des abgebenden und aufnehmenden Anbieters verwendet. Auch wenn ein Vorausfüllen dieser Informationen vielleicht gut gemeint ist, wird eine weitere Bearbeitung nicht möglich sein. Daher am besten die Finger davon lassen.
Hochgeladener Scan des Portierungsantrag nicht lesbar
Verschwommene oder verpixelte Schrift im Portierungsauftrag kann zu einer Ablehnung führen, da eine weitere Überprüfung erschwert oder gleich gar nicht möglich ist. Das wird oft auch als unklare Zustimmung bezeichnet, womit die rechtliche Verbindlichkeit des Portierungsauftrags in Frage gestellt wird. Um eine erfolgreiche Rufnummernportierung sicherzustellen, muss der Scan eines Portierungsantrag in guter Qualität vorliegen, so dass alle Informationen klar lesbar sind, insbesondere wenn es um Rufnummern, Vertragspartnerdaten und Unterschriften geht.